Studierende in der Krise nicht weiter im Stich lassen

Veröffentlicht von Jusos Baden-Württemberg am

Die Studierenden in Baden-Württemberg befinden sich nun im dritten von Corona betroffenen Semester und leiden besonders unter der Corona-Pandemie, auch weil die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium sie nicht ausreichend unterstützen. Zudem sind viele der getroffenen Regelungen uneindeutig und werden den Studierenden spät oder überhaupt nicht kommuniziert.

Die Juso-Hochschulgruppen (Juso-HSGn) und Jusos Baden-Württemberg fordern Wissenschaftsministerin Theresia Bauer MdL und die Baden-Württembergischen Hochschulen dazu auf endlich Maßnahmen zu treffen um Abhilfe zu schaffen.

“Nach bald einem Jahr Pandemie erwarten wir von Ministerin Bauer und den Hochschulen endlich die Einsicht, dass es Maßnahmen braucht um Studierende nicht weiter im Stich zu lassen.” so Adrian Keller, Landeskoordinator der Juso-Hochschulgruppen.

Freiversuche bei allen Prüfungen

Die Vorbereitung auf Prüfungen gestalten sich aktuell ganz anders als üblich. Das verunsichert Studierende stark. Im vergangenen Sommersemester nahmen bei vielen Prüfungen deutlich weniger Studierende teil.

Die Juso-Hochschulgruppen und Jusos Baden-Württemberg fordern Freiversuche bei allen Prüfungen bis wieder Normalbetrieb herrscht. Weiterhin fordern sie, bis zum Ende der Pandemie nicht bestandene Prüfungsleistungen nicht als Versuche zu werten. Das ist ein guter Weg, Studierende zu motivieren trotz aktueller Bedingungen an Prüfungen teilzunehmen. Es sollte im Interesse der Landesregierung und der Hochschulen liegen, dass Studierende weiter Prüfungsleistungen ablegen und ihr Studium erfolgreich abschließen.

Verlängerung der Regelstudienzeit und der Maximalstudiendauer

Es muss Studierenden zumindest unter den aktuellen Bedingungen möglich sein flexibel ihr Studium fortzuführen. Aktuell ist die Dauer des Studiums begrenzt. Die aktuellen Bedingungen zwingen Studierende zum Teil sich in Laborpraktika oder in Klausuren in Gefahr zu bringen.

Deshalb fordern die Juso-Hochschulgruppen und Jusos Baden-Württemberg eine Verlängerung von Regelstudienzeit und Maximalstudiendauer um die Anzahl der von Corona betroffenen Semester.

Keine Pflicht zu Präsenzprüfungen

Studierende können in der aktuellen Situation nicht gezwungen werden an Präsenzprüfungen teilzunehmen zumal der Raumbedarf oftmals nicht gedeckt werden kann oder zu sehr hohen Steuerausgaben führen. Weiterhin müssen internationale Studierende die sich zur Zeit bei ihren Familien befinden und die nicht wissen, ob sie überhaupt die Möglichkeit einer Einreise haben, berücksichtigt werden.
Daher sollte allen Studierenden ermöglicht werden zuhause Prüfungen abzulegen und zwar unabhängig von der Internetverbindung. Dabei muss sichergestellt werden, dass alternative Formate sich im Vergleich zu Präsenzprüfungen nicht negativ auf den Notenschnitt der Studierenden auswirken. Niemand sollte dafür bestraft werden, dass er/sie Aufgrund von der Entfernung zum Studienort oder Angst vor Ansteckung nicht an Präsenzprüfungen teilnehmen kann. “Es ist unzumutbar, dass nach der derzeitigen Regelung einige Studierende rein logistisch keine Möglichkeit haben ihr Studium in Regelstudienzeit zu absolvieren. Wie soll man beispielsweise einen Flug für eine Präsenzprüfung buchen, wenn noch nicht einmal klar ist, ob diese zu dem geplanten Zeitpunkt stattfinden kann, oder ob bis dahin Einreisebeschränkungen erhoben werden?”, so Simone Münch (Landeskoordinatorin der Juso-Hochschulgruppen). “Zudem scheint die Landesregierung zu vergessen, dass auch junge Leute zur Risikogruppe gehören. Studierenden die sich seit Wochen oder Monaten daheim isolieren, keine alternativen Prüfungsleistungen anzubieten und ausschließlich die Möglichkeit zu geben ihre Prüfungen in einem Raum voller Menschen abzulegen, ist unverantwortlich”, ergänzt Niklas Anner (stellvertretender Landesvorsitzender Jusos Baden-Württemberg).

Bibliotheken

Die Bibliotheken müssen wieder geöffnet werden. Studierende sind auf Bibliotheken sowohl für Recherchen für Abschlussarbeiten, als auch als Lernräume angewiesen. Für Studiengänge wie Rechtswissenschaften sind Bücher unerlässlich, gleichzeitig ist es aufgrund der benötigten Masse unmöglich, sich alle benötigten Lehrbücher zu beschaffen. Selbst wenn das auf andere Studiengänge nicht zutrifft, sind Lehrbücher oft sehr teuer und der private Kauf stellt eine immense finanzielle Belastung für Studierende dar. Nicht alle Studierenden verfügen über eine ausreichende Internetverbindung, oft können Mitbewohner:innen, Familie oder Baulärm dafür sorgen, dass keine ausreichende Arbeitsatmosphäre herrscht. Einige Studierende verfügen über keine Laptops oder Computer und sind auf die Infrastruktur an den Hochschulen angewiesen.

Landesweit einheitliche Verlängerungen der Abgabefristen für Abschlussarbeiten

Die Schließungen der Bibliotheken haben im Wintersemester bei vielen Universitäten erneut zu Verlängerungen von Abgabefristen geführt. Dabei werden von Universität zu Universität selbst im gleichen Studienfach unterschiedliche Verlängerungen der Abgabefristen ermöglicht. Die Juso Hochschulgruppen und Jusos Baden-Württemberg fordern einheitliche Verlängerungen der Abgabefristen von Prüfungen und Abschlussarbeiten um den Zeitraum der Bibliotheksschließungen.

Studierende mit Kind unter Corona

Studierende, die Hausarbeiten abgeben müssen, sich auf Prüfungen vorbereiten oder allgemein am derzeit regulären Hochschulbetrieb teilnehmen, sind nach dem aktuellen Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz gegenüber Arbeitnehmer:innen stark benachteiligt. Weder können sie bezahlte Urlaubstage nehmen, um ihre Kinder zu betreuen, noch haben sie Arbeitgeber:innen, die ihnen Bescheinigungen ausstellen, die sie für einen Notbetreuungsplatz berechtigen. Nach der aktuellen Regelung haben Studierende ein Anrecht auf die Notbetreuung, wenn ihr Studium sie tatsächlich an der Betreuung ihrer Kinder hindert. Das lässt Spielräume offen und sorgt für Unsicherheiten. Die kategorische Vernachlässigung von studierenden Eltern während des Lockdowns führt dazu, dass diese nicht gleichberechtigt am Studienbetrieb teilnehmen können und im schlimmsten Falle ihr Studium abbrechen müssen. Unter anderem dadurch stehen sie unter erheblichem psychologischem Stress und sind einer Doppelbelastung ausgesetzt.

Daher fordern wir die Landesregierung auf, in der neuen Corona-Verordnung das Studium als gleichberechtigt rechtfertigenden Grund für einen Notbetreuungsplatz anzuerkennen. Entsprechende Bescheinigungen sollen von den jeweiligen Fachbereichen ausgefüllt werden. Anspruch auf diese Bescheinigung sollen alle Studierenden haben, die aktiv am Universitätsleben teilnehmen und in dem jeweiligen Semester Prüfungsleistungen erbringen.


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