Vertrauen schafft man nicht im Hinterzimmer – zur Neubesetzung des Beauftragten gegen Antisemitismus
Die anstehende Neubesetzung des Amtes zum Bundesbeauftragten gegen Antisemitismus nach dem angekündigten Wechsel von Felix Klein nach Paris bietet eine Gelegenheit, nicht nur über Personen zu sprechen, sondern darüber, wie demokratische Entscheidungen in unserem Land getroffen werden. Wer entscheidet über dieses Amt, nach welchen Kriterien, mit welcher demokratischen Legitimation und wie transparent?
Bislang wurde öffentlich lediglich bekanntgegeben, dass die Bundesregierung ‚zeitnah‘ über die Neubesetzung entscheiden will. Was genau „zeitnah“ bedeutet und nach welchen Maßstäben entschieden werden soll, lässt CSU-Innenminister Dobrindt offen. Zugleich verweigert das Ministerium Auskünfte zu möglichen Kandidaten und selbst zur Frage, ob die Anbindung des Amtes weiterhin beim BMI liegen soll. Formal ist dieses Vorgehen zulässig, da Beauftragte der Bundesregierung vornehmlich eine beratende Funktion haben. Politisch überzeugt es jedoch nicht. Denn hier geht es um ein Amt, das erheblichen Einfluss darauf hat, wie Antisemitismus öffentlich benannt, eingeordnet und politisch bekämpft wird. Gleichwohl erfolgt die Neubesetzung ohne veröffentlichte Kriterien, ohne nachvollziehbaren Auswahlmodus und ohne formalisierte Beteiligung des Parlaments.
Dass es auch anders gehen kann, zeigt ausgerechnet ein Bundesland. In Brandenburg ist das Amt gesetzlich verankert, wird vom Landtag für sechs Jahre gewählt, ist in der Aufgabenerfüllung unabhängig und das Besetzungsverfahren sieht eine gesetzliche Anhörung jüdischer Organisationen vor. Transparenz und parlamentarische Legitimation sind dort keine freiwilligen Zusätze, sondern institutionell abgesichert.
Gerade vor diesem Hintergrund ist politisch brisant und schwer vermittelbar, die Neubesetzung auf Bundesebene informell zu regeln. Denn das Amt war seit seiner Einrichtung 2018 ausdrücklich als ressortübergreifende Koordinationsstelle konzipiert, inklusive einer Bund-Länder-Kommission und eines klaren gesellschaftlichen Sensibilisierungsauftrags. Ohne Vertrauen funktioniert dieses Amt nicht. Umso widersprüchlicher ist es, wenn ausgerechnet beim ersten Personalwechsel seit Einführung weder Kriterien noch Verfahren kommuniziert werden.
Bislang kursieren nur die Namen weniger möglicher Nachfolger. Genannt werden Personen mit parteipolitischem oder behördlichem Hintergrund, so etwa aus einem Vorstoß der CSU Dr. Ludwig Spaenle und der Oberstaatsanwalt Andreas Franck, sowie der Linken-Politiker und Beauftrage gegen Antisemitismus des Landes Brandenburg Andreas Büttner. Eine offizielle Kandidatenliste existiert nicht oder ist zumindest nicht öffentlich bekannt. Doch genau hier liegt das eigentliche Problem: Selbst fachlich exzellente Kandidatinnen und Kandidaten würden an Autorität verlieren, wenn das Auswahlverfahren intransparent bleibt.
Gerade weil die Bekämpfung von Antisemitismus gesellschaftlich hoch polarisiert ist, gerät auch das Amt regelmäßig in politische Kontroversen. Seine Glaubwürdigkeit hängt daher nicht allein von fachlicher Expertise ab, sondern vom sichtbaren Zusammenspiel demokratischer Institutionen, parlamentarischer Kontrolle und einer aktiven Zivilgesellschaft.
Wer dieses Amt ernst nimmt, muss beim Verfahren beginnen, alles andere schwächt es von Anfang an. Gerade aus einer sozialdemokratischen Perspektive braucht es transparente Kriterien, einen nachvollziehbaren Auswahlprozess und eine echte parlamentarische Einbindung. Antisemitismusbekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sie verlangt ein demokratisches Verfahren, das diesem Anspruch gerecht werden.