Wahlrechtsreform und das große Mimimi der Union

Veröffentlicht von KONTRA Redaktion am

Ein Beitrag von unserem Chefredakteur Marius Kipfmüller (KV Lörrach).

736 Abgeordnete sitzen im Deutschen Bundestag. Das ist Platz 2 weltweit – nur China hat mehr. Die Ampelkoalition will mit einer Wahlrechtsreform die Anzahl der Sitze auf 598 begrenzen und Überhang- sowie Ausgleichsmandate abschaffen. Die CDU kontert mit einem Gegenvorschlag.

Die gesetzliche Größe des Deutschen Bundestags liegt bei 598 Sitzen. Aufgrund der Erst- und Zweitstimme sowie Direkt- und Listenmandaten besteht der Bundestag allerdings aus 736 Sitzen.

Deutscher Bundestag

Mitte Januar hat die Koalition einen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform vorgestellt, welche die Größe des Bundestages auf 598 Abgeordnete verkleinern würde. Die Anzahl der 299 Wahlkreise sollte dabei bestehen bleiben. Laut dem Entwurf sollen die Stimmen umbenannt werden: Die Erststimme würden demnach künftig „Wahlkreisstimme“ heißen und die Zweitstimme den Namen „Hauptstimme“ erhalten.

Über das Hauptstimmenergebnis wird berechnet, wie viele der 598 Mandate jeder Partei zustehen und wie sich diese auf die einzelnen Landeslisten verteilen. Kandidat*innen, die die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis bekommen haben, würden so nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen. Denn erreicht künftig eine Partei in den Wahlkreisen mehr Direktmandate als das Hauptstimmenergebnis, sollen diejenigen Direktkandidat*innen mit dem niedrigsten Erststimmenanteil in einem Bundesland nicht in den Bundestag einziehen. Nach der sogenannten „Hauptstimmendeckung“ kommen nur so viele Wahlkreis-Erstplatzierte einer Partei in den Bundestag, wie der Partei nach ihrem Hauptstimmenanteil im Land zustehen. Also wird der Bundestag bei 598 Sitzen bleiben.

Blick in den Plenaarsaal

Der CDU gefällt dieser Vorschlag überhaupt nicht:

Gerade in Baden-Württemberg und Bayern ist die Union besonders stark im Gewinnen von Direktmandaten. Also könnte die CDU/CSU einige Sitze verlieren. Daher macht die Union, dass was sie in den letzten Monaten häufig gemacht hat: Sich lautstark beklagen. Martin Huber (CSU) nennt Deutschland durch die neue Wahlrechtsreform einen „Schurkenstaat“. Ansgar Heveling (CDU) forderte, die Wirkung der Erststimme zu erhalten und warnte davor, dass dadurch nicht mehr jeder Wahlkreis eine*n Abgeordnete*n haben könnte. Diesen Punkt kritisierte auch Dietmar Barsch (Die Linke).

So produktiv wie die Union ist, haben sie einen Gegenvorschlag vorbereitet: Eine Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 270. Dadurch würde das Ergebnis der Überhangs- und Ausgleichsmandate gesenkt, laut der Union. Denkbar sei für die Union, dass bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen bleiben. Des Weiteren möchten sie, dass nicht mehr 3 gewonnene Direktmandate ausreichen, um in den Bundestag einzuziehen, falls eine Partei nicht die Fünf-Prozent-Hürde geschafft hat, sondern 5 Direktmandate.

Das Ziel geht nach dem Vorschlag der Union aber nicht auf. Denn das Problem würde weiterhin bestehen bleiben. Viele Abgeordnete bedeuten viele Kosten. Denn Abgeordneten werden u.a. Neuanschaffungen für Büros , Diäten, eine steuerfreie Pauschale für die Finanzierung einer Zweitwohnung und/oder dem Wahlkreisbüro, eine BahnCard 100, die Mitarbeiter*innen und vieles mehr, gezahlt.

Es ist wieder mal bezeichnet für die Union, dass sie erneut unproduktiv arbeiten.

Natürlich haben sie in einem einzigen Punkt recht: Es würden wahrscheinlich einige Wahlkreise keine Abgeordneten haben. Einige von euch kennen es schon, dass euer Wahlkreis keine*n Bundestagsabgeordnete*n von der SPD hat, deshalb haben die SPD-Abgeordneten sogenannte „Betreuungswahlkreise“. Zum Beispiel ist Takis Mehmet Ali, SPD-Bundestagsabgeordneter Lörrach-Müllheim, auch für den Wahlkreis Freiburg zuständig. Meiner Meinung nach ist dies nicht dramatisch, diese Wahlkreise dürfen nur nicht vergessen werden.

Bisherige Wahlrechtsreformen wurden von allen Parteien im Parlament getragen. Deshalb drängt die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) auf eine Einigung. Ebenso droht die Union mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, falls die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition durchkommen würde. Für die Abstimmung benötigt es nur eine einfache Mehrheit.

Es zeigt sich mal wieder, wie unproduktiv und unkooperativ die Union ist.

Aktuell gilt es abzuwarten, ob es eine Einigung zwischen der Ampel und der Union gibt.

Generell muss für uns klar sein: Die SPD-Liste muss ganz vorne mit Jusos beginnen, sonst sind weniger Jusos im Parlament.